Grundsatzerklärung der Menschenrechte

Bekenntnis der Joh. Wilh. von Eicken Gruppe zur Achtung der Menschenrechte

Die Unternehmen der von Eicken Gruppe bekennen sich in diesem Dokument zu Ihrer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte.

Unternehmen können Ihren Beitrag zu einer nachhaltig wirtschaftenden Industrie und nachhaltig handelnden Gesellschaft nur leisten, wenn Ihre Geschäftstätigkeit im Einklang mit Mensch und Umwelt steht.

Als familiengeführtes Unternehmen mit einer über 250jährigen Tradition fühlen wir uns der sozialen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte besonders verpflichtet. Daher bekennen sich die Unternehmen der von Eicken Gruppe dazu, die Menschenrechte zu stärken und
Menschenrechtsverletzungen bestmöglich vorzubeugen. Diesem Bekenntnis wollen wir gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Stakeholdern und Kunden größtmögliche Geltung verleihen; im eigenen Geschäftsbetrieb genauso wie in unserer Liefer- und Wertschöpfungskette.
Daher richten wir unsere Unternehmenstätigkeit an international anerkannten Rahmenwerken und Standards aus:

  • der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
  • dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  • der UN-Kinderrechtskonvention
  • der UN-Konvention für Frauenrechte
  • den Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu
    Arbeits- und Sozialstandards

Berücksichtigung der menschenrechtlichen Sorgfalt
Mit dieser Grundsatzerklärung wollen wir unser Bekenntnis zur Achtung der menschenrechtlichen Standards und unsere Bemühungen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bekräftigen und präzisieren.

Die Identifikation von Risiken und potenziell negativen Auswirkungen begreifen wir als kontinuierlichen Prozess. Im Vorfeld dieser Grundsatzerklärung wurde daher eine umfangreiche Risikoanalyse unserer Geschäftstätigkeit durchgeführt. Dabei haben wir den intensiven Dialog mit
internen und externen Stakeholdern gesucht und auf Basis anerkannter Indizes und Studien eine Risikobewertung von Herkunftsländern, Rohstoffen und Produkten vorgenommen.

Um einen adäquaten Schutz der Menschenrechte und grundlegender Arbeitnehmerrechte unserer Mitarbeitenden bestmöglich zu gewährleisten, hat die von Eicken Gruppe interne Verhaltensrichtlinien und Verfahrensanweisungen erlassen. Diese werden durch regelmäßige
Schulungen der Mitarbeitenden in die internen Abläufe und Prozesse gruppenweit etabliert. Selbstverständlich erwarten wir von unseren Mitarbeitenden, dass sie sich an die internen Leitlinien und geltenden nationalen Gesetze halten. Verstöße werden von uns nicht toleriert und konsequent
geahndet.

Auch von unseren Zulieferern und Geschäftspartnern erwarten wir die Achtung der Menschenrechtsstandards und konsequente Bemühungen zur Einhaltung geltender Vorschriften. Zu diesem Zweck haben wir auch in diesem Bereich Verhaltensrichtlinien erlassen, deren Einhaltung wir
fortlaufend überprüfen und bei Verstößen konsequent ahnden; bei schweren Verstößen gegebenenfalls mit dem Abbruch der Geschäftsbeziehung.


Unsere Mitarbeitenden erhalten uneingeschränkten Zugang zu einem fairen und transparenten Melde- und Beschwerdesystem, um Risiken frühzeitig zu erkennen und negative Auswirkungen bestmöglich zu vermeiden. Auch betroffene Dritte erhalten Zugang zu diesem Hinweisgebersystem.

Verantwortlichkeit
Für die Umsetzung und Einhaltung dieser Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ist die Geschäftsleitung verantwortlich. Die operative Umsetzung dieser Erklärung erfolgt in verschiedenen Abteilungen, die hierzu in einem engen Austausch untereinander und zur
Geschäftsleitung stehen.

Ausblick
Wir sind der Überzeugung, dass die Achtung der Menschenrechte ein kontinuierlicher Prozess ist. Daher prüfen wir fortwährend, ob in der Liefer- und Wertschöpfungskette besondere Risiken für Menschenrechte bestehen und leiten Handlungsmaßnahmen ab.